Friko Friedrich Kotthaus GmbH Wuppertal

Im Trauerfall

Was ist im Trauerfall zu tun?

Unser Bestattungshaus entlastet Sie, wenn sich ein Trauerfall ereignet hat, und hilft Ihnen, die die entsprechenden Dokumente zusammenzutragen und Formalitäten zu erledigen

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Dokumente, die Sie beim Bestatter benötigen

Hat sich ein Trauerfall ereignet, sind viele Dokumente nötig, um die Formalitäten zu regeln. Hierzu gehört der Personalausweis. Neben dem Personalausweis kann auch der Reisepass des Dahingeschiedenen verwendet werden. Der Personalausweis wird benötigt, um den Totenschein und später auch den Erbschein auszustellen. Der Totenschein kann nur von einem Arzt ausgestellt werden. Dieser stellt den Tod fest und erstellt dann den entsprechenden Totenschein. Bei Minderjährigen und ledigen Personen ist es weiterhin erforderlich, die Geburtsurkunde vorzulegen; bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners. Statt einzelner Dokumente können Sie auch das vollständig ausgefüllte Familien-Stammbuch vorlegen.

Zusätzlich wird noch die Versichertenkarte der Krankenkasse und der Bestattungsvorsorge-Vertrag – sofern vorhanden – benötigt. Hinzu kommen Versicherungsunterlagen zur Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung mit den letzten Einzahlungsbelegen hinzu. Manchmal benötigt das Bestattungshaus auch Mitgliedsbücher von Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden, Rentennummer(n) sowie Grabdokumente und Grabpflegeverträge. Hinzu kommt das Testament oder der Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar. Sind alle Unterlagen vorhanden, können Formalitäten in die Wege geleitet werden und der Erbschein beantragt werden.

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Formalitäten, die zu erledigen sind

Tritt ein Trauerfall ein, sollten Sie zunächst den Hausarzt benachrichtigen oder den Notarzt rufen. Zudem ist es ratsam, unser Bestattungshaus zu kontaktieren, damit wir uns um alles Weitere kümmern können. Weiterhin ist es erforderlich, den Erbschein zu beantragen. Nur mit einem Erbschein kann das Testament eröffnet werden. Gerne helfen wir Ihnen, die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen zu lassen. Wir beraten Sie darüber hinaus zum Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabs und legen den Termin für die Beerdigung bei der Stadt oder Kirche fest und organisieren die Trauerfeier. Außerdem können Sie bei uns Traueranzeigen und Danksagungen in Auftrag geben.

Unser Team übernimmt auf Wunsch die Abmeldung der gesetzlichen Krankenkasse, die Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen und beantragt für Sie Überbrückungsgeld bei der Rentenversicherungsstelle. Die Abmeldung der Rente bei der zuständigen Rentenrechnungsstelle übernehmen wir ebenfalls.

Telefon

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für ein Beratungsgespräch oder weitere Informationen rund um das Thema Bestattungen.

0202 471156 info@bestattungen-kotthaus.de
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